Gastaufnahmevertrag
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt vom Gast bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen wurde.
- Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist 10 Tage vor Anreise per Überweisung auf unser Konto vorzunehmen.
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Wird das Ferienobjekt – egal aus welchem Grund – nicht in Anspruch genommen, entstehen dem Gast folgende Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis:
- bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 10 %
- vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 40 %
- vom 28. Tag bis zum Mietbeginn: 80 %
- Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.
- Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
- Als Mieter sind Sie für unser Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie es deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir zu ersetzen.